Über uns

Über uns

Der Arbeitskreis für Umwelt und Heimat e.V. wurde 1978 in Lünen als gemeinnütziger Verein gegründet. 


Zielsetzung des Vereins ist der Einsatz für den Landschaftsschutz, die praktische Naturschutzarbeit zur Erhaltung von ökologisch wertvollen Flächen, der Artenschutz sowie die Mitwirkung bei der Gestaltung und Pflege des Ortsbildes, damit Überliefertes auch für künftige Generationen erhalten werden kann.

Mittlerweile zählt der Verein 200 Mitglieder. Wir setzen uns aus Personen  aller Altersgruppen zusammen, die diese Ziele unterstützen und sind dabei überparteilich und überkonfessionell.

2019 erhielt der Arbeitskreis den Ehrenamtspreis der Stadt Lünen von links M.Scholz, F. Angerstein (beide AK) und Bürgermeister Kleine-Frauns

Foto: Stadt Lünen

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Wir freuen uns immer über neue Mitglieder, die frischen Wind in unsere Reihen bringen. Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt nur 20 Euro, für Familien 30 Euro. SchülerIn und StudentIn zahlen keinen Beitrag.

Für Rückfragen stehen Ihnen gerne Sabine Klemp, Tel. 02306/61650 und Wilhelm Dickhöfer, Tel. 0231/ 872777 zur Verfügung.

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Landwirtschaftlicher Betrieb

Im Jahre 2005 stellte der Arbeitskreis bei der Landwirtschaftskammer NRW den Antrag zur Vergabe einer Unternehmensnummer, da wir viele Flächen zu bewirtschaften und zu pflegen haben. Dem Antrag wurde stattgegeben, somit ist der Arbeitskreis als landwirtschaftlicher Betrieb anerkannt.

Vereinseigene Grundstücke

Anerkannte Umweltvereinigung

Der Arbeitskreis ist anerkannte Vereinigung des Umwelt- und Naturschutzes.


Anerkannte Vereinigungen des Umwelt-und Naturschutzes haben eigene Mitwirkungsrechte an Verwaltungsentscheidungen. Sie können sich beispielsweise an Verfahren zur Umweltverträglichkeitsprüfung beteiligen und haben spezielle Mitwirkungsrechte bei Verfahren im Naturschutz. Darüber hinaus können sie mit der sogenannten Verbandsklage gerichtlich gegen Verwaltungsentscheidungen vorgehen, wenn diese gegen Umwelt- oder Naturschutzvorschriften verstoßen.


Beteiligungsrechte für anerkannte Umwelt- und Naturschutzvereinigungen sehen beispielsweise § 15 Abs. 3 Nr. 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung und § 63 Bundesnaturschutzgesetz vor. Das Umweltrechtsbehelfsgesetz (UmwRG) ermöglicht es anerkannten Umwelt- und Naturschutzvereinigungen zudem, als Sachwalter von Natur und Umwelt den Rechtsweg zu beschreiten. Dies schafft Überprüfungsmöglichkeiten durch die Gerichte, beispielsweise wenn einzelne Betroffene nicht selbst gegen ein Großvorhaben vorgehen können. Um diese Rechte wahrnehmen zu können, benötigen Umwelt- und Naturschutzvereinigungen eine Anerkennung nach dem Umweltrechtsbehelfsgesetz.


Quelle:
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen,
https://www.umwelt.nrw.de/themen/naturschutz/wer-macht-was/anerkannte-umwelt-und-naturschutzvereinigungen
v. 11.06.2024

Unser Netzwerk

Diese Grafik zeigt Ihnen, mit welchen Organisationen der Verein vernetzt ist:

Festschrift zum Jubiläum 2008

Interessante Links


Viele interessante Informationen finden Sie bei diesen Organisationen, die ähnliche Ziele wie wir verfolgen oder bei denen unser Arbeitskreis gleichzeitig Mitglied ist:

 


Weitere Bilder vom Zeichner dieser Seite finden sich unter: http://fritz-angerstein.beepworld.de




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